Wechsel der Farben
Wechsel der Farben im Laufe der Zeit Historische Feuerwehrfahrzeuge „Feuerschutzpolizei“ Feuerwehr im Nationalsozialismus Feuerwehrmagazin, Sven Buchenau, 20. August 2019 Durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten änderte sich nicht nur die Struktur der Feuerwehren grundlegend. Auch das Erscheinungsbild der Einsatzfahrzeuge von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren änderte sich von Rot in Tannengrün. Aufgrund des preußischen „Gesetzes über das Feuerlöschwesen“ vom 15. Dezember 1933 wurden die Berufs- und freiwilligen Feuerwehren Preußens in die Polizeiorganisation eingegliedert. Mit dem am 23. November 1938 erlassenen „Reichsfeuerlöschgesetz“ wurden alle Berufsfeuerwehren in die „Feuerschutzpolizei“ überführt. Freiwillige sowie Pflichtund Werkfeuerwehren wurden als „Hilfspolizeitruppe“ in die „Ordnungspolizei“ integriert. Von da an regelte der „Reichsminister“ des Inneren das zuvor kommunal verwaltete Feuerlöschwesen im Reich.
Der Zweite Weltkrieg warf seine Schatten voraus: Nicht länger waren ausschließlich die Kommunen Auftraggeber von Löschund Sonderfahrzeugen, sondern auch das Innen- und Luftfahrtministerium ließen eigene Prototypen entwickeln. Bereits 1933 mussten sich die Feuerwehrgerätehersteller zur „Arbeitsgemeinschaft der deutschen Feuerwehrgeräteindustrie“ zusammenschließen. Überraschung auf der Berliner Automobilausstellung 1936 Mercedes – Benz brachte den ersten – serienmäßigen Diesel Personenkraftwagen, den Typ 260 D mit einer Leistung von 45 PS heraus. Von dieser ersten Ausführung wurden etwa 170 Exemplare gebaut. Ein weiterer Automobilhersteller war mit einem Diesel – Prototypen rechtzeitig zur Ausstellung fertig geworden: Hanomag. Sein Vorkammer – Dieselmotor hatte einen Hubraum von 1,9 Liter und leistete 45 PS. Der Serienanlauf begann 1938.
Die Feuerwehren hatten sich bisher nicht sonderlich mit dem Dieselmotor beschäftigt, weil sein Startverhalten geeignet erschien. Ein geringerer Kraftstoffverbrauch war bei den ohnehin meist kurzen Fahrstrecken der Feuerwehrfahrzeuge kein überzeugendes Argument. Ausschlaggebend für die Einführung des Dieselmotors wurden sehr bald Überlegungen zur künftigen Kraftstoffversorgung. Der Dieselmotor setzt sich durch 1939 gab es in Deutschland zwölf Automobilfirmen, sechs Hersteller von Klein – LKW und 14 Firmen, die Zugmaschinen und Sattelkraftfahrzeuge herstellten. Der Dieselmotor wurde jetzt auch für schwere LKW sowie Großfahrzeuge der Feuerwehr verwendet. Der Bestand an Feuerwehrfahrzeugen betrug 1939 rund 4.500 Stück. Davon waren 45 % Kraftfahrspritzen und 20% Kraftfahrdrehleitern.
Die Feuerwehrmänner der „Feuerschutzpolizei“ (Berufsfeuerwehren, Feuerwehrbeamte und Sonderverbände / Regimenter) erhielten grüne Polizeiuniformen. Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren trugen weiterhin blaue Uniform. Ein besonderes Merkmal waren die karmesinroten Litzen und Biesen. Ab dem 31. Juli 1940 wurden die Dienstgradabzeichen an die der „Feuerschutzpolizei“ angeglichen. Wechselnde Farblackierungen im Krieg Vor dem Krieg waren die Feuerwehrfahrzeuge allgemein in Rot lackiert, wobei verschiedene Tönungen wie Rubinrot oder Kardinalrot verwendet wurden. Es gab aber auch braune, grüne und dunkelblaue Feuerwehrfahrzeuge. Während des Zweiten Weltkrieges haben sich die Anstrichfarben mehrfach geändert. Nachdem die Feuerwehr Teil der „Ordnungspolizei“ geworden war, wurden die Feuerwehrfahrzeuge farblich denen der Polizei in Tannengrün angeglichen. Erst nach Ende des Krieges wurden die freiwilligen Feuerwehren wieder als Gemeindeeinrichtung geführt. Es vergingen aber noch Jahre, bis nach und nach die grünen Feuerwehrfahrzeuge verschwanden und sich RAL 3000 (Feuerrot) als meist genutzte Farbe für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr durchsetzte. (Quelle: Geschichte des deutschen Feuerwehr – Fahrzeugbaus, Band 1 – Von den Anfängen bis 1940, Manfred Gihl) Auch Österreich bekommt grüne Feuerwehrfahrzeuge Der Anschluss Österreichs an Deutschland im März 1938 brachte neben der geänderten politischen Lage auch enorme Umwälzungen im österreichischen Feuerwehrwesen mit sich. Zuerst wurden die einzelnen Organisationen der österreichischen Feuerwehren, deren gesetzliche Regelung bis dahin zu den Hoheitsaufgaben der einzelnen Bundesländer gehört hatte, zerschlagen und durch Einrichtungen, die dem deutschen Reichgesetz über das Feuerlöschwesen entsprachen, ersetzt. Die Berufsfeuerwehr wurde in die „Feuerschutzpolizei“ umgewandelt, der Polizeiorganisation unterstellt und Polizeidienstzeichen eingeführt.
Von Feuerrot bis Verkehrsrot RAL – Farben für Feuerwehrfarzeuge Feuerwehrmagazin, Olaf Preuschoff, 26. November 2019 „Unser Auto ist halt Feuerwehrrot!“ Aber was ist denn eigentlich Feuerwehrrot? Genau genommen gibt es diesen Farbton nicht. Was die meisten Kameraden dann meinen, ist sicherlich die Farbe Feuerrot – das bekannte RAL 3000. Doch das ist längst nicht mehr die Standartfarbe für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren. Heute werden Feuerwehrautos nach Norm in vier Farben ausgeführt: Feuerrot (RAL 2000), Verkehrsrot (RAL 3020), Leuchtrot (RAL 3024) und Leuchthellrot (RAL 3026). Die Buchstaben RAL stehen dabei für die RAL gGmbH, eine gemeinnützige Tochtergesellschaft des RAL Deutsches Institut für Gütersicherung und Farben erstellt und verwaltet. Jeder definierten Farbe ist dabei ein vierstelliger Farbcode zugeordnet, sodass zwischen Kunde und Hersteller einer Ware nur die Nummer ausgetauscht werden muss, um eine bestimmte Farbe zu bestellen. Bereits im Jahr 1927 begann die zwei Jahre zuvor gegründete RAL (damals noch Reichs – Ausschuß für Lieferbedingungen) mit der Standardisierung von Farben und gab die erste RAL Farbkarte heraus. Auf der Interschutz 2015 in Hannover gab es erste Fahrzeuge in einer neuen Farbe zu sehen: Verkehrsrot (RAL 3020) ist heller als das bisher zulässige Feuerrot und ermöglicht in Verbindung mit gelben oder weißen Kontrastflächen eine deutlich höhere Warnwirkung. Basierte die neue Farbgebung im Sommer noch auf einem Normentwurf, so wurde mit der im Dezember 2015 veröffentlichten DIN 14502-3 „Feuerwehrfahrzeuge – Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichnung“ Verkehrsrot als zulässige Farbe für Einsatzfahrzeuge freigegeben.
Das Dokument ist eine Ergänzung zur europäischen Norm EN 1846-2 Anforderungen – Sicherheit und Leistung“ und gilt für Feuerwehrfarzeuge nach DIN EN 1846-1 sowie abweichend von DIN EN 1846-2:2013-05, 1.2 auch für alle Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) sowie für Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 2 Tonnen. Sie legt die Innen- und Außenfarbgebung sowie sonstige Farben fest, wobei bei der Außenfarbgebung sowohl der Anstrich als auch die Folienbeklebung zulässig ist.
Neben der Aufnahme des neuen Farbtons Verkehrsrot in die Norm erfolgten auch folgende Anpassungen: - Farbvorgaben für Planen aufgenommen: Sie sind in Feuerrot oder Verkehrsrot auszuführen. Wenn die Fahrzeugfarbe Leuchtrot oder – hellrot ist, darf die Plane weiß oder grau sein. - Die Farbe Silber der Serienlackierung ist für die übrigen Flächen der Karosserie zugelassen. - Hinweise für eine bessere Tages- und Nachtsichtbarkeit wurden präzisiert. - Die Farbgebung von Betätigungseinrichtungen und Anschlüssen an DIN CEN/TS 15989. Bereits mit der Normausgabe im Jahr 2009 wurden sehr wichtige Hinweise für eine bessere Tages- und Nachtsichtbarkeit der das Erscheinungsbild deutscher Feuerwehrfahrzeuge nachhaltig beeinflusst und entsprechend oftmals verändert hat. Dies erfolgte zum Schutz der Feuerwehrangehörigen aus Gründen der Arbeitssicherheit in Analogie zu den Rettungsdienstfahrzeugen nach DIN EN 1789.
Feuerwehrfahrzeug dürfen in Deutschland nun in folgenden Farben gestaltet sein: - Feuerrot (RAL 3000) als Anstrich oder Folienbeklebung. - Verkehrsrot (RAL 3020) als Anstrich oder Folienbeklebung. - Leuchtrot (RAL 3024) als Anstrich oder Folienbeklebung. - Leuchthellrot (RAL 3026) als Folienbeklebung. - Diese Farben müssen mindestens 75 % der sichtbaren Flächen der Karosserie ausmachen. - Bei Ausführung in Farbe Leuchtrot RAL 3024 oder Leuchthellrot RAL 3026 ist eine Ausnahmegenehmigung von § 49a, Absatz 1, Satz 1 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung (StVZO) erforderlich. - Planen sind in den Farben Feuerrot (RAL
3000) oder Verkehrsrot (RAL 3020)
auszuführen. Wenn die Fahrzeuggrundfarbe Leuchtrot (RAL 3024) oder Leuchthellrot (RAL 3026) ist, darf die Plane weiß oder grau sein. - Alle übrigen Flächen der Karosserie müssen reinweiß (RAL 9010) oder weiß oder silber der Serienlackierung sein. - Alle an die Karosserie angebauten Teile (wie Stoßstangen, Kotflügel, Außenspiegel, Zierleisten, Flankenschutz, Kühlergrill, Dach- und Lüftungsklappen) dürfen in Farben nach Wahl des Fahrzeugherstellers ausgeführt sein. - Aluminiumbordwände dürfen – mit Ausnahme heckseitiger Ladebordwände – silbern belassen werden. Mit Hinweis aus der DIN 14502-3 zur Farbgebung von Feuerwehrfarzeugen Einsatzfahrzeuge richtig bekleben Feuerwehrmagazin, Olaf Preuschoff, 12. April 2019 Um ihre Einsatzfahrzeuge kenntlich zu machen, bedienen sich die Feuerwehren seit jeher in erster Linie der Farbe Rot, speziell Feuerrot. Warum das so ist und welche Farben es für Feuerwehrfahrzeuge noch gibt, haben wir für euch in einem eigenen Artikel zusammengestellt. Nachdem neben Feuerrot auch vermehrt Leuchtrot oder Leuchthellrot verwendet wurden, die im Verkehr deutlich besser wahrgenommen werden, aber im Vergleich auch deutlich teurer sind, gab es bei vielen Wehren die Bestrebung, Fahrzeuge nicht mehr zu lackieren, sondern vollflächig zu folieren.
Ergänzend dazu gab es immer mehr Möglichkeiten, die Einsatzfahrzeuge mit retroreflektierenden Folien auch in der Dämmerung und nachts besser sichtbar zu machen. Diese Beklebung wird Konturmarkierung (schmale Streifen) beziehungsweise Warnmarkierung (weißrote oder gelb-rote Schraffierung) genannt. Wie diese aussehen kann und welche rechtlichen Grundlagen es dazu gibt, hat Brandrat Dipl. – Ing. Jan Tino Demel in einer Facharbeit zusammengestellt. Diese könnt Ihr hier einsehen und herunterladen. Wie ein Feuerwehrfahrzeug beklebt wird Espenau (HE) – Die Freiwillige Feuerwehr Espenau hat ein neues Staffellöschfahrzeug (StLF) 20/25 in Dienst gestellt. Das vormals rote Einsatzfahrzeug (RAL 3000) ließ die Feuerwehr durch eine Werbefirma eine Folienbeklebung anbringen. … Mit der richtigen Beklebung lässt sich die Sicherheit eines Einsatzfahrzeuges deutlich erhöhen, … DIN 14502-3 Feuerwehrfahrzeuge – Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichen Genaue Vorschriften, wie Einsatzfahrzeuge farblich gestaltet werden sollen, gibt die DIN 14502 im Teil 3. Sie gilt für Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846-1 sowie für alle Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) und Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 2 Tonnen. Dort heißt es unter anderem: - Die Farbgebung der Karosserie muss mindestens 75 % der anrechenbaren Fläche in den Farben Feuerrot (RAL 3000), Verkehrsrot (RAL 3020) oder Leuchtrot (RAL 3024) ausgeführt sein. Werden Folien verwendet, ist zusätzlich die Farbe Leuchtrot (RAL 3026) zulässig. - Für eine bessere Tagessichtbarkeit sollen bei Fahrzeugen, die nicht Leuchtrot oder Leuchthellrot lackiert oder beklebt sind, fluoreszierende Teilflächen angebracht werden. - Bei allen Fahrzeugen sollen als Kontrast zur Grundfarbe weiße oder fluoreszierende Teilflächen angebracht sein. - Für eine bessere Sichtbarkeit bei Nacht sollen reflektierende Konturmarkierungen, Beschriftungen und sonstige Applikationen nach ECE-R 104 verwendet werden.