Chronik Feuerwehr Telgte
Seit 1885

FF Aktive Wehr

II Die aktive Wehr In der Verordnung „Laufbahn in der Freiwilligen Feuerwehr Nordrhein – Westfalen“ heißt es im § 1 (Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr): (1) Die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr nimmt Bewerberinnen oder Bewerber in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr auf. Sie oder er befördert Angehörige der Feuerwehr und entlässt diese. (2) In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden, a) wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, b) wer den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und gesundheitlich entspricht und c) wer nicht vorbestraft im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe a – c dieser Verordnung ist. (1) Zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung kann die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens verlangen. Sie oder er kann auch die Vorlage eines Führungszeugnisses gem. § 30 BZRG verlangen. Die Kosten zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung und des Führungszeugnisses gem. § 30 BZRG sind von der Gemeinde zu tragen. (2) Die Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann wegen mangelnder Eignung gem. den Absätzen 2 und 3 oder wegen mangelnden Personalbedarfs oder abgelehnt werden. Laufbahn in der Freiwilligen Feuerwehr Nordrhein – Westfalen

Kohlhammer Verlag 2. Auflage, 2002

Die Aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Telgte teilen sich aktuell auf in den - Löschzug 1 Telgte Süd - Löschgruppe 2 Winkhaus - Löschzug 3 Westbevern. Zusammen verfügt die Wehr hier über ca. 100 Einsatzkräfte.