Chronik Feuerwehr Telgte
Seit 1885

JF Allgemein

I Die Jugendfeuerwehr Allgemein 1865 wird in Wernigerode erstmals eine Jugendfeuerwehr zur Schulung des Feuerwehrnachwuchses eingerichtet. 1882 ist auf der Insel Föhr die Rede von einer Jugendfeuerwehr. 1884 lehnt der Rheinisch – Westfälische Feuerwehrverband auf seiner Tagung in Dortmund einen Antrag auf Errichtung von Jugendfeuerwehren mit den Worten ab: „Wir sind nicht in der Lage, ein solches Jugendheer zusammenzuschaffen, denn wir sind Männer, wir wollen unsere Manneswürde bewahren. Bringen sie unser Institut nicht auf solche Abwege.“ Im Juli 1913 schreibt ein Branddirektor aus Leipzig: „Die Jugendfeuerwehr verlangt von ihren Mitgliedern ... Tugenden wie Hilfsbereitschaft, Selbstlosigkeit, Mut, Nächstenliebe, Willenskraft, Unterordnung.“ 1915 betonte der Preußische Feuerwehrbeirat, dass der Gedanke der Jugendfeuerwehren ein sehr glücklicher sei, der auch in Friedenszeiten seine segensreiche Wirkung auszuüben verspreche. Mit dem Jahre 1933 wurde die Heranführung des Nachwuchses für die Freiwillige Feuerwehren zu einem sehr schwierigen Problem. Die NSDAP mit ihren vielen Untergliederungen ließ für den Eintritt in die Feuerwehr kaum noch Raum. 1938 wurden die ersten HJ – Feuerwehren geschaffen. Die Nationalsozialisten ordnen die Bildung von HJ – Feuerwehrscharen an. Insgesamt sollen 300 Jugendfeuerwehren gebildet werden – offener Ausdruck der Kriegsvorbereitungen. Schon lange zuvor hatte es Jugendfeuerwehren gegeben. Die HJ – Feuerwehrscharen galten jedoch nicht als Gliederung der Feuerwehren, sondern als HJ – Einheiten mit besonderem Auftrag. 1951 schreibt die Norddeutsche Feuerwehrzeitschrift „Die Feuerwehr“: „Gerade die 16 – 18 jährigen sind für uns entscheidend. (Es) ist ... unsre Aufgabe, ... dazu beizutragen, der Not dieser Alterstufe (gemeint ist die Arbeitslosigkeit) mit zu beseitigen. ... Wenn ein Junge erst Jahre hindurch ohne Ziel und Bindung gelebt hat, wird er sich nur schwer entschließen können, seine „Freiheit“ gegen eine Bindung einzutauschen.“ Am 31. Oktober 1964 wurde in Berlin die „Deutsche Jugendfeuerwehr“ gegründet. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der BRD schon 574 Jugendfeuerwehren mit 9500 Jugendlichen. 1971 erfolgte die Stiftung der Leistungsspange durch den Präsidenten der DFV. Ebenso wurde der Mitgliedsausweis eingeführt. Die „Deutsche Jugendfeuerwehr“ wurde 1973 als förderungswürdige Jugendgemeinschaft behördlich anerkannt. 1974 wurde ein einheitlicher Wettkampf, der Bundeswettkampf, eingeführt. Seit 1981 ist die Jugendfeuerwehr Mitglied im Bundesjugendring. Außerdem heißt es im § 9 (Arten) Abs. 3 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein – Westfalen (FSHG): (3) Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein – Westfalen

Kohlhammer Verlag 7. Auflage 2001

Von wegen verdrossen, orientierungslos und ohne Interessen: Über 260.000 (davon über 57.000 Mädchen) Kinder und Jugendliche engagieren sich deutschlandweit in fast 18.000 Jugendfeuerwehren und machen sie zu einer der größten Jugendorganisationen Deutschlands. Auf Grundlage des Bildungsprogramms der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) werden die Kinder und Jugendlichen von ihren Jugendbetreuern und Jugendwarten spielerisch auf die Aufgaben im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr vorbereitet (40 % des Ausbildungsdienstes), den sie mit 18 Jahren in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr aufnehmen können. Die Jugendlichen lernen dabei alles, was ein Feuerwehrmann am Anfang wissen muss: Der Löschangriff steht ebenso auf dem Dienstplan wie Erste Hilfe, Unfallverhütung, Umgang mit feuerwehrtechnischem Gerät oder Grundlagen der Brandvorbeugung. Die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr wirkt sich auch positiv auf viele Lebensbereiche der Jugendlichen aus; so können sie in vielen Notfällen, z. B. durch die korrekte und schnelle Bedienung eines Feuerlöschers oder das richtige Absetzen eines Notrufes über 112 eine Schadensausbreitung verhindern oder Leben retten. Somit leistet die Jugendfeuerwehr einen nahezu unbezahlbaren Dienst für die Gesellschaft. Zu den Aufgaben der Jugendfeuerwehr gehört jedoch nicht nur die feuerwehrtechnische Ausbildung. Vielmehr wird bei Sport und Spiel, in Wettkämpfen, bei Zeltlagern, Ausflügen, Besichtigungen und vielen andren Jugendarbeit geleistet (60 % des Ausbildungsdienstes). Für die Betreuer gilt, sowohl die Bedürfnisse als auch die Wünsche der Jugendlichen zu berücksichtigen. Zu den festgelegten Zielen der Jugendfeuerwehr Gehören: Erziehung zu: - Hilfsbereitschaft - demokratischem Bewusstsein und Beteiligung an demokratischen Prozessen - Gleichberechtigung - Mitverantwortung und solidarischem Eintreten - Distanz und Kritikfähigkeit - Fairness und Toleranz - Kontrolle eigener Emotionen - Friedensbereitschaft Die Mitglieder erhalten umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten für das richtige und schnelle Handeln in Notsituationen. Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht und wird von dem Jugendfeuerwehrwart, seinem Stellvertreter und vielen Betreuern aus dem Einsatzdienst der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr übernommen. Die Jugendlichen erfahren unter anderem, wie ein Brand entsteht, wie er sich ausbreitet und wie ein Brand mit dem feuerwehrtechnischen Gerät, das auf einem Löschfahrzeug zu Verfügung steht, oder mit einem einfachen Feuerlöscher bekämpft werden kann. In ersten Übungen werden die Jugendlichen im richtigen Umgang mit Schläuchen und Strahlrohren unterwiesen, wobei großer Wert auf Vermeidung von Unfallgefahren gelegt wird. Bei allen praktischen Übungen tragen die Jugendlichen einen Dienstanzug, einen Feuerwehrhelm, Handschuhe und Sicherheitsschuhwerk. Daneben ist die Fahrzeugkunde Bestandteil der Ausbildung. Hier lernen die Jugendlichen die verschiedenen Fahrzeugtypen wie Löschfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen und Hubrettungsfahrzeuge kennen, gleichzeitig deren Funktion und Beladung. Weiterhin werden auch Erste – Hilfe – Maßnahmen geschult. Sie erleichtern den Jugendlichen die Vorgehensweise beim Auffinden einer hilflosen oder verunfallten Person. Hierzu gehören folgende Anleitungen: - Atmung durch Sehen, Hören und Fühlen überprüfen - Stabile Seitenlage herstellen - Schock – Symptome erkennen und Maßnahmen ergreifen - Brandwunden versorgen - Herz – Lungen – Wiederbelebung durchführen - Betreuung von verletzten Personen Im Alter von 15 Jahren können die Jugendlichen die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erwerben. Die Leistungsspange ist eine Prüfung in fünf Disziplinen, von denen drei sportlich sind. Sie weißt nach, dass die Jugendlichen feuerwehrtechnisches Grundwissen beherrschen. Des Weiteren haben die Mitglieder nach dem ersten Jahr in der Jugendfeuerwehr die Möglichkeit, die Jugendflamme durch Wettbewerbe, Tests und Teamarbeit zu erlangen. Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren. Für 18jährige besteht die Möglichkeit der Übernahme in die aktive Wehr. Endgültig ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr muss man im Alter von 27 Jahren. Neben dem Alter sollten folgende Voraussetzungen zur Aufnahme in die Jugendfeuerwehr erfüllt sein: - Interesse sollte mitgebracht werden - Zustimmung der Eltern / Erziehungsberechtigten - Bereitschaft zur Teamarbeit Interessierte könne sich direkt bei der Feuerwehr melden, und in den Ausbildungsdienst der Jugendfeuerwehr Die endgültige Anmeldung muss schriftlich erfolgen. In „Laufbahn in der Freiwilligen Feuerwehr Nordrhein – Westfalen“ heißt es im § 4 zur Jugendfeuerwehr: (1) In die Jugendfeuerwehr kann mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr aufgenommen werden, wer das 10. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. (2) Aus der Jugendfeuerwehr kann durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr im Benehmen mit der Jugendfeuerwehrwartin oder dem Jugendfeuerwehrwart ausgeschlossen werden, wer die Ordnung der Jugendfeuerwehr nachhaltig stört oder ein besonders schweres Dienstvergehen gem. § 20 Abs. 2 dieser Verordnung begeht. (3) Über die Übernahme in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr nach § 1 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung. Wird eine Angehörige oder ein Angehöriger der Jugendfeuerwehr aus gesundheitlichen Gründen nicht in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) übernommen, entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr über den Verbleib in der Jugendfeuerwehr oder der Ehrenabteilung. (4) Funktionsträger der Jugendfeuerwehr können Funktionsabzeichen gem. Anlage 3, Ziffer 11 – 13 dieser Verordnung tragen. Laufabhn in der Freiwilligen Feuerwehr Nordrhein – Westfalen

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